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   BVerwG, 14.12.1989 - 5 B 135.89   

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https://dejure.org/1989,5903
BVerwG, 14.12.1989 - 5 B 135.89 (https://dejure.org/1989,5903)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1989 - 5 B 135.89 (https://dejure.org/1989,5903)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - 5 B 135.89 (https://dejure.org/1989,5903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Hochschule als Bildungseinrichtung - Erschöpfung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung durch eine Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 5 B 135.89
    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nämlich nicht nur, daß die Beschwerde substantiiert darlegt, was der Kläger ohne den behaupteten Verfahrensverstoß noch vorgetragen hätte, sondern auch Ausführungen dazu, daß der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - ; Beschluß vom 22. Dezember 1986 - BVerwG 7 CB 90.86 - ).
  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 19.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Gehobener nichttechnischer

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 5 B 135.89
    Das Berufungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Januar 1987 - BVerwG 5 C 19.84 - NVwZ 1988, 834>) - davon ausgegangen, daß die Ausbildung des Klägers für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung nur dann den Grundanspruch des Klägers auf Ausbildungsförderung gemäß § 7 Abs. 1 BAföG erschöpft hat, wenn diese Ausbildung wesentlich durch den Besuch der Verwaltungsfachhochschule geprägt war.
  • BVerwG, 22.12.1986 - 7 CB 90.86
    Auszug aus BVerwG, 14.12.1989 - 5 B 135.89
    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nämlich nicht nur, daß die Beschwerde substantiiert darlegt, was der Kläger ohne den behaupteten Verfahrensverstoß noch vorgetragen hätte, sondern auch Ausführungen dazu, daß der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - ; Beschluß vom 22. Dezember 1986 - BVerwG 7 CB 90.86 - ).
  • VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 TG 2633/04

    Studiengebühr; Studienabschluss; Verwaltungsfachhochschule

    In Anbetracht dieser staatlichen Trägerschaft ist ihre Eigenschaft als staatliche Hochschule des Landes Hessen nicht zweifelhaft (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 15. August 1989 - 9 UE 838/88 -, ESVGH 40, 316; BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 5 B 135.89 -, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 20; ebenso für bayerisches Recht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. März 2001 - 7 B 00.963 -, VGHE 54, 52).
  • BVerwG, 18.10.2007 - 6 B 45.07

    Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen

    11 Enthält das Hochschulrahmengesetz keine nähere Bestimmung darüber, was eine Hochschule ist, so kann die aus dem Landesrecht abgeleitete Einordnung der hier in Rede stehenden, dem Typus des § 72 HRG entsprechenden Bildungseinrichtung als Fachhochschule durch das Oberverwaltungsgericht nach Bundesrecht nicht beanstandet werden (vgl. auch Beschluss vom 14. Dezember 1989 BVerwG 5 B 135.89 Buchholz 436.36 § 2 BAFöG Nr. 20 S. 22).
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